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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

I. GELTUNGSBEREICH

1. Diese Geschaeftsbedingungen gelten fuer Hotelaufnahmevertraege sowie alle
fuer den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschaeftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Hotel ausdruecklich schriftlich anerkannt.

II. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER

1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender
Buchungsbestaetigung des Hotels ein Hotelaufnahmevertrag (nachfolgend kurz „Vertrag“) zustande.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung fuer den Gast vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner fuer alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklaerung des Bestellers vorliegt. Davon unabhaengig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschaeftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.
3. Die Unter- und Weitervermietung der ueberlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, beduerfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNGEN, AUFRECHNUNG

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe
dieser Allgemeinen Geschaeftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Gast ist verpflichtet, die fuer die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch fuer vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Anreise des Gastes vier Monate und erhoehen sich die gesetzliche Umsatzsteuer oder ggf. anfallende lokale Steuern und Abgaben nach Vertragsschluss, so behaelt sich das Hotel das Recht vor, die vereinbarten Preise um den Betrag zu erhoehen, um den sich die anfallende Umsatzsteuer oder lokale Steuern und Abgaben erhoeht haben.
3. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Gast nach Vertragsschluss gewünschten Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Gastes davon abhaengig machen, dass sich der Preis fuer die Zimmer und/oder fuer die sonstigen Leistungen des Hotels erhoeht.
4. Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung faellig. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung faelliger Forderungen jederzeit vom Gast verlangen. Der Gast kommt spaetestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Faelligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Hoehe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschaeftsverkehr betraegt der Verzugszinssatz 8%-Punkte über dem Basiszinssatz. Dem Hotel bleibt die Geltendmachung eines hoeheren Schadens vorbehalten. fuer jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von EUR 5,00 erheben.
5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder aehnlichem zu verlangen. Die Hoehe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine koennen im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
6. In begründeten Faellen, z. B. Zahlungsrückstand des Gastes oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zum Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne des vorstehenden Abs. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
7. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und waehrend des Aufenthaltes vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne des vorstehenden Abs. 5 fuer bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemaeß des vorstehenden Abs. 5 und/oder Abs. 6 geleistet wurde.
8. Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskraeftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen.

IV. RUECKTRITT DES GASTES, STORNIERUNG

1. Das Hotel raeumt dem Gast ein jederzeitiges Ruecktrittsrecht ein. Dabei gelten
folgende Bestimmungen:
a) Im Falle des Ruecktritts des Gastes von der Buchung hat das Hotel Anspruch
auf angemessene Entschaedigung.
b) Das Hotel hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret
berechneten Entschaedigung Schadenersatz in Form einer Entschaedigungspauschale geltend zu machen. Die Entschaedigungs- pauschale betraegt 90% des vertraglich vereinbarten Preises fuer ÜUEbernachtungen mit oder ohne Fruehstück, 70% des vertraglich vereinbarten Preises fuer ÜUEbernachtungen mit Halbpension sowie 60% des vertraglich vereinbarten Preises fuer ÜUEbernachtungen mit Vollpensionsarrangements. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein Schaden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschaedigungspauschale ist.
c) Sofern das Hotel die Entschaedigung konkret berechnet, betraegt die Hoehe der Entschaedigung max. die Hoehe des vertraglich vereinbarten Preises fuer die von dem Hotel zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von dem Hotel ersparten Aufwendungen sowie dessen, was das Hotel durch anderweitige Verwendungen der Hotelleistungen erwirbt.
2. Die vorstehenden Regelungen über die Entschaedigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen ohne dies dem Hotel rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.
3. Hat das Hotel dem Gast im Vertrag eine Option eingeraeumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat das Hotel keinen Anspruch auf Entschaedigung. Maßgeblich fuer die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklaerung ist deren Zugang beim Hotel. Der Gast muss den Rücktritt schriftlich erklaeren.

V. RUECKTRITT DES HOTELS

1. Sofern dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer IV Abs. 3
eingeraeumt wurde, ist das Hotel ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gaeste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels auf sein kostenfreies Rücktrittsrecht gemaeß Ziffer IV Abs.3 nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemaeß Ziffer III Abs. 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls
• hoehere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstaende die Erfüllung des Vertrages unmoeglich machen;
• Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
• das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschaeftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der oeffentlichkeit gefaehrden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
• eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemaeß Ziffer II Abs. 3 vorliegt;
• ein Fall der Ziffer VI Abs. 3 vorliegt;
• das Hotel von Umstaenden Kenntnis erlangt, dass sich die
Vermoegensverhaeltnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast faellige Forderungen des Hotels nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Hotels gefaehrdet erscheinen;
• der Gast über sein Vermoegen einen Antrag auf Eroeffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;
• ein Insolvenzverfahren über das Vermoegen des Gastes eroeffnet oder die Eroeffnung desselben mangels Masse abgelehnt wird.
4. Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu
setzen.
5. In den vorgenannten Faellen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

VI. AN- und ABREISE

1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer,
es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestaetigt.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spaetestens 18.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spaetere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spaetestens um 12.00 Uhr geraeumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus fuer die zusaetzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen,
ab 18.00 Uhr 100 % des vollen gültigen Logispreises. Dem Gast steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

VII. HAFTUNG DES HOTELS, VERJAEHRUNG

1. Sollten Stoerungen oder Maengel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird
sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, fuer Abhilfe zu sorgen. Unterlaesst der Gast schuldhaft, einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.
2. Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen fuer alle Schaeden aus der Verletzung von Leben, Koerper und Gesundheit sowie im Falle der Übernahme einer Garantie seitens des Hotels und bei arglistig verschwiegenen Maengeln.
3. fuer alle sonstigen Schaeden, die nicht von der Ziffer VII Abs. 2 umfasst und die durch leicht fahrlaessiges Verhalten des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht sind, haftet das Hotel nur dann, wenn diese Schaeden auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefaehrdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Faellen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
4. Die vorstehenden Haftungsbeschraenkungen gelten fuer alle Schadensersatzansprüche unabhaengig von deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschraenkungen und -ausschlüsse gelten auch in Faellen etwaiger Schadensersatzansprüche eines Gastes gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des Hotels. Sie gelten nicht in den Faellen einer Haftung fuer einen Mangel nach Übernahme einer Garantie fuer die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes, bei arglistig verschwiegenen Fehlern oder bei Personenschaeden.
5. fuer eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen, d. h. bis zum zehnfachen des Beherbergungspreises, hoechstens jedoch bis zu EUR 500,00. fuer Wertgegenstaende (Bargeld, Schmuck, usw.) ist diese Haftung begrenzt auf EUR 100,00. Das Hotel empfiehlt, Wertgegenstaende nicht unbeaufsichtigt im Zimmer zu lassen.
6. Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschaedigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet das Hotel nicht, soweit das Hotel, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlaessigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der Schaden spaetestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden.
7. Weckauftraege werden vom Hotel mit groeßter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlaessigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
8. Nachrichten, Post und Warensendungen fuer die Gaeste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch fuer Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlaessigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das Hotel ist berechtigt, nach spaetestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.
9. Schadensersatzansprüche des Gastes verjaehren spaetestens nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Gast Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spaetestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schaedigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht fuer die Haftung von Schaeden aus der Verletzung des Lebens, Koerpers oder der Gesundheit sowie fuer sonstigem Schaeden, die auf einer vorsaetzlichen und grob fahrlaessigen Pflichtverletzung des Hotels, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen.

VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. aenderungen oder Ergaenzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder
dieser Allgemeinen Geschaeftsbedingungen fuer die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige aenderungen oder Ergaenzungen durch den Gast sind unwirksam. Zur Wahrung der in diesen Allgemeinen Geschaeftsbedingungen bestimmten Schriftformerfordernisse genügt auch die Abgabe der entsprechenden Erklaerung per Telefax oder E-Mail.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Gerichtsstand ist – wenn der Vertragspartner des Hotels Kaufmann oder juristische Person des oeffentlichen Rechts ist – der Sitz des Hotels oder nach Wahl des Hotels Dachau. Sofern der Vertragspartner des Hotels keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels. Das Hotel ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhaengig zu machen.
4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschaeftsbedingungen fuer die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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