{"id":518,"date":"2014-01-31T18:41:13","date_gmt":"2014-01-31T16:41:13","guid":{"rendered":"https:\/\/www.hotel-burgmeier.de\/?page_id=518"},"modified":"2014-01-31T19:11:58","modified_gmt":"2014-01-31T17:11:58","slug":"legal-terms","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.hotel-burgmeier.de\/en\/contact\/imprint\/legal-terms\/","title":{"rendered":"Legal Terms"},"content":{"rendered":"<h1>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr den Hotelaufnahmevertrag<\/h1>\n<p><\/p>\n<div class=\"w420\">\n<h2>I. GELTUNGSBEREICH<\/h2>\n<p>1. Diese Geschaeftsbedingungen gelten fuer Hotelaufnahmevertraege sowie alle<br \/>\nfuer den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.<br \/>\n2. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschaeftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Hotel ausdruecklich schriftlich anerkannt.<br \/>\n<\/p>\n<h2>II. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER<\/h2>\n<p>1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender<br \/>\nBuchungsbestaetigung des Hotels ein Hotelaufnahmevertrag (nachfolgend kurz \u201eVertrag\u201c) zustande.<br \/>\n2. Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung fuer den Gast vor, haftet er dem Hotel gegen\u00fcber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner fuer alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklaerung des Bestellers vorliegt. Davon unabhaengig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschaeftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.<br \/>\n3. Die Unter- und Weitervermietung der ueberlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, beduerfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.<br \/>\n<\/p>\n<h2>III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNGEN, AUFRECHNUNG<\/h2>\n<p>1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Ma\u00dfgabe<br \/>\ndieser Allgemeinen Geschaeftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.<br \/>\n2. Der Gast ist verpflichtet, die fuer die Zimmer\u00fcberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch fuer vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels gegen\u00fcber Dritten. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschlie\u00dflich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. \u00dcberschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Anreise des Gastes vier Monate und erhoehen sich die gesetzliche Umsatzsteuer oder ggf. anfallende lokale Steuern und Abgaben nach Vertragsschluss, so behaelt sich das Hotel das Recht vor, die vereinbarten Preise um den Betrag zu erhoehen, um den sich die anfallende Umsatzsteuer oder lokale Steuern und Abgaben erhoeht haben.<br \/>\n3. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Gast nach Vertragsschluss gew\u00fcnschten Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Gastes davon abhaengig machen, dass sich der Preis fuer die Zimmer und\/oder fuer die sonstigen Leistungen des Hotels erhoeht.<br \/>\n4. Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung faellig. Das Hotel kann die unverz\u00fcgliche Zahlung faelliger Forderungen jederzeit vom Gast verlangen. Der Gast kommt spaetestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Faelligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegen\u00fcber einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, gegen\u00fcber Verbrauchern Verzugszinsen in Hoehe von 5 Prozentpunkten \u00fcber dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschaeftsverkehr betraegt der Verzugszinssatz 8%-Punkte \u00fcber dem Basiszinssatz. Dem Hotel bleibt die Geltendmachung eines hoeheren Schadens vorbehalten. fuer jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngeb\u00fchr von EUR 5,00 erheben.<br \/>\n5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder aehnlichem zu verlangen. Die Hoehe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine koennen im Vertrag schriftlich vereinbart werden.<br \/>\n6. In begr\u00fcndeten Faellen, z. B. Zahlungsr\u00fcckstand des Gastes oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zum Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne des vorstehenden Abs. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Verg\u00fctung zu verlangen.<br \/>\n7. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und waehrend des Aufenthaltes vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne des vorstehenden Abs. 5 fuer bestehende und k\u00fcnftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemae\u00df des vorstehenden Abs. 5 und\/oder Abs. 6 geleistet wurde.<br \/>\n8. Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskraeftig festgestellten Forderung gegen\u00fcber einer Forderung des Hotels aufrechnen.<br \/>\n<\/p>\n<h2>IV. RUECKTRITT DES GASTES, STORNIERUNG<\/h2>\n<p>1. Das Hotel raeumt dem Gast ein jederzeitiges Ruecktrittsrecht ein. Dabei gelten<br \/>\nfolgende Bestimmungen:<br \/>\na) Im Falle des Ruecktritts des Gastes von der Buchung hat das Hotel Anspruch<br \/>\nauf angemessene Entschaedigung.<br \/>\nb) Das Hotel hat die Wahl, gegen\u00fcber dem Gast statt einer konkret<br \/>\nberechneten Entschaedigung Schadenersatz in Form einer Entschaedigungspauschale geltend zu machen. Die Entschaedigungs- pauschale betraegt 90% des vertraglich vereinbarten Preises fuer \u00dcUEbernachtungen mit oder ohne Fruehst\u00fcck, 70% des vertraglich vereinbarten Preises fuer \u00dcUEbernachtungen mit Halbpension sowie 60% des vertraglich vereinbarten Preises fuer \u00dcUEbernachtungen mit Vollpensionsarrangements. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein Schaden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschaedigungspauschale ist.<br \/>\nc) Sofern das Hotel die Entschaedigung konkret berechnet, betraegt die Hoehe der Entschaedigung max. die Hoehe des vertraglich vereinbarten Preises fuer die von dem Hotel zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von dem Hotel ersparten Aufwendungen sowie dessen, was das Hotel durch anderweitige Verwendungen der Hotelleistungen erwirbt.<br \/>\n2. Die vorstehenden Regelungen \u00fcber die Entschaedigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen ohne dies dem Hotel rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.<br \/>\n3. Hat das Hotel dem Gast im Vertrag eine Option eingeraeumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, hat das Hotel keinen Anspruch auf Entschaedigung. Ma\u00dfgeblich fuer die Rechtzeitigkeit der R\u00fccktrittserklaerung ist deren Zugang beim Hotel. Der Gast muss den R\u00fccktritt schriftlich erklaeren.<br \/>\n<\/p>\n<h2>V. RUECKTRITT DES HOTELS<\/h2>\n<p>1. Sofern dem Gast ein kostenfreies R\u00fccktrittsrecht nach Ziffer IV Abs. 3<br \/>\neingeraeumt wurde, ist das Hotel ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, wenn Anfragen anderer Gaeste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf R\u00fcckfrage des Hotels auf sein kostenfreies R\u00fccktrittsrecht gemae\u00df Ziffer IV Abs.3 nicht verzichtet.<br \/>\n2. Wird eine vereinbarte oder oben gemae\u00df Ziffer III Abs. 5 und\/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt.<br \/>\n3. Ferner ist das Hotel berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, insbesondere falls<br \/>\n\u2022 hoehere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstaende die Erf\u00fcllung des Vertrages unmoeglich machen;<br \/>\n\u2022 Zimmer unter irref\u00fchrender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. bez\u00fcglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;<br \/>\n\u2022 das Hotel begr\u00fcndeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschaeftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der oeffentlichkeit gefaehrden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;<br \/>\n\u2022 eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemae\u00df Ziffer II Abs. 3 vorliegt;<br \/>\n\u2022 ein Fall der Ziffer VI Abs. 3 vorliegt;<br \/>\n\u2022 das Hotel von Umstaenden Kenntnis erlangt, dass sich die<br \/>\nVermoegensverhaeltnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast faellige Forderungen des Hotels nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsanspr\u00fcche des Hotels gefaehrdet erscheinen;<br \/>\n\u2022 der Gast \u00fcber sein Vermoegen einen Antrag auf Eroeffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach \u00a7 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein au\u00dfergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;<br \/>\n\u2022 ein Insolvenzverfahren \u00fcber das Vermoegen des Gastes eroeffnet oder die Eroeffnung desselben mangels Masse abgelehnt wird.<br \/>\n4. Das Hotel hat den Gast von der Aus\u00fcbung des R\u00fccktrittsrechts unverz\u00fcglich schriftlich in Kenntnis zu<br \/>\nsetzen.<br \/>\n5. In den vorgenannten Faellen des R\u00fccktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.<br \/>\n<\/p>\n<h2>VI. AN- und ABREISE<\/h2>\n<p>1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer,<br \/>\nes sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestaetigt.<br \/>\n2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verf\u00fcgung. Der Gast hat keinen Anspruch auf fr\u00fchere Bereitstellung.<br \/>\n3. Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spaetestens 18.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdr\u00fccklich eine spaetere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzanspr\u00fcche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein R\u00fccktrittsrecht zu.<br \/>\n4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spaetestens um 12.00 Uhr geraeumt zur Verf\u00fcgung zu stellen. Danach kann das Hotel \u00fcber den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus fuer die zusaetzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen,<br \/>\nab 18.00 Uhr 100 % des vollen g\u00fcltigen Logispreises. Dem Gast steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.<\/p>\n<h2>VII. HAFTUNG DES HOTELS, VERJAEHRUNG<\/h2>\n<p>1. Sollten Stoerungen oder Maengel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird<br \/>\nsich das Hotel auf unverz\u00fcgliche R\u00fcge des Gastes bem\u00fchen, fuer Abhilfe zu sorgen. Unterlaesst der Gast schuldhaft, einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.<br \/>\n2. Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen fuer alle Schaeden aus der Verletzung von Leben, Koerper und Gesundheit sowie im Falle der \u00dcbernahme einer Garantie seitens des Hotels und bei arglistig verschwiegenen Maengeln.<br \/>\n3. fuer alle sonstigen Schaeden, die nicht von der Ziffer VII Abs. 2 umfasst und die durch leicht fahrlaessiges Verhalten des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erf\u00fcllungsgehilfen verursacht sind, haftet das Hotel nur dann, wenn diese Schaeden auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefaehrdenden Weise zur\u00fcckzuf\u00fchren sind. In diesen Faellen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.<br \/>\n4. Die vorstehenden Haftungsbeschraenkungen gelten fuer alle Schadensersatzanspr\u00fcche unabhaengig von deren Rechtsgrund einschlie\u00dflich von Anspr\u00fcchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschraenkungen und -ausschl\u00fcsse gelten auch in Faellen etwaiger Schadensersatzanspr\u00fcche eines Gastes gegen Mitarbeiter oder Erf\u00fcllungsgehilfen des Hotels. Sie gelten nicht in den Faellen einer Haftung fuer einen Mangel nach \u00dcbernahme einer Garantie fuer die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes, bei arglistig verschwiegenen Fehlern oder bei Personenschaeden.<br \/>\n5. fuer eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen, d. h. bis zum zehnfachen des Beherbergungspreises, hoechstens jedoch bis zu EUR 500,00. fuer Wertgegenstaende (Bargeld, Schmuck, usw.) ist diese Haftung begrenzt auf EUR 100,00. Das Hotel empfiehlt, Wertgegenstaende nicht unbeaufsichtigt im Zimmer zu lassen.<br \/>\n6. Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verf\u00fcgung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine \u00dcberwachungspflicht des Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschaedigung auf dem Hotelgrundst\u00fcck abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet das Hotel nicht, soweit das Hotel, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erf\u00fcllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlaessigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der Schaden spaetestens beim Verlassen des Hotelgrundst\u00fccks gegen\u00fcber dem Hotel geltend gemacht werden.<br \/>\n7. Weckauftraege werden vom Hotel mit groe\u00dfter Sorgfalt ausgef\u00fchrt. Schadensersatzanspr\u00fcche, au\u00dfer wegen grober Fahrlaessigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.<br \/>\n8. Nachrichten, Post und Warensendungen fuer die Gaeste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel \u00fcbernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und \u2013 auf Wunsch \u2013 gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch fuer Fundsachen. Schadensersatzanspr\u00fcche, au\u00dfer wegen grober Fahrlaessigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das Hotel ist berechtigt, nach spaetestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Geb\u00fchr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundb\u00fcro zu \u00fcbergeben.<br \/>\n9. Schadensersatzanspr\u00fcche des Gastes verjaehren spaetestens nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Gast Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne R\u00fccksicht auf diese Kenntnis spaetestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schaedigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht fuer die Haftung von Schaeden aus der Verletzung des Lebens, Koerpers oder der Gesundheit sowie fuer sonstigem Schaeden, die auf einer vorsaetzlichen und grob fahrlaessigen Pflichtverletzung des Hotels, eines gesetzlichen Vertreters oder Erf\u00fcllungsgehilfen des Hotels beruhen.<br \/>\n<\/p>\n<h2>VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN<\/h2>\n<p>1. aenderungen oder Ergaenzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder<br \/>\ndieser Allgemeinen Geschaeftsbedingungen fuer die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige aenderungen oder Ergaenzungen durch den Gast sind unwirksam. Zur Wahrung der in diesen Allgemeinen Geschaeftsbedingungen bestimmten Schriftformerfordernisse gen\u00fcgt auch die Abgabe der entsprechenden Erklaerung per Telefax oder E-Mail.<br \/>\n2. Erf\u00fcllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.<br \/>\n3. Gerichtsstand ist \u2013 wenn der Vertragspartner des Hotels Kaufmann oder juristische Person des oeffentlichen Rechts ist \u2013 der Sitz des Hotels oder nach Wahl des Hotels Dachau. Sofern der Vertragspartner des Hotels keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels. Das Hotel ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhaengig zu machen.<br \/>\n4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts.<br \/>\n5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschaeftsbedingungen fuer die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt. Im \u00dcbrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.\n<\/p><\/div>\n<p><\/p>\n<h2>Download der <a href=\"https:\/\/www.hotel-burgmeier.de\/wp-content\/uploads\/2014\/01\/Hotelagbs-formatiert.pdf\" title=\"Hotel Burgmeier - AGB\" target=\"_blank\">AGB als PDF<\/a><\/h2>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr den Hotelaufnahmevertrag I. GELTUNGSBEREICH 1. 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